Das KfW-Programm 300 – Wohneigentum für Familien (WEF) ist das attraktivste staatliche Förderprogramm für Familien mit Kindern in Deutschland. Seit der Einführung 2023 ersetzt es das frühere Baukindergeld und bietet zinsgünstige Darlehen von bis zu 270.000 € für den klimafreundlichen Neubau.
KfW 300 im Überblick – Eckdaten
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Zielgruppe
Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
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Einkommensgrenze
Max. 90.000 €/Jahr + 10.000 € pro Kind
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Objekt
Klimafreundlicher Neubau (EH 40, kein CO²-Betrieb)
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Förderbetrag
60.000 – 270.000 € je nach Kinderzahl
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Besonderheit
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
Förderbetrag nach Kinderzahl
| Kinderzahl | Max. Darlehen | Max. Einkommen | Zinsvorteil ca.* |
|---|
| 1 Kind | 195.000 € | 100.000 €/Jahr | ca. 18.000 € |
| 2 Kinder | 225.000 € | 110.000 €/Jahr | ca. 21.000 € |
| 3 Kinder | 255.000 € | 120.000 €/Jahr | ca. 24.000 € |
| 4+ Kinder | 270.000 € | 130.000 €/Jahr | ca. 26.000 € |
*Geschätzter Zinsvorteil gegenüber marktüblichem Darlehen über gesamte Laufzeit. Stand 2026.
Voraussetzungen im Detail
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Kind unter 18 Jahren: Mindestens ein Kind muss im Antragsjahr das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Adoptiv- und Pflegekinder zählen.
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Erstmaliger Erwerb: Das KfW 300 ist nur für Personen, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben. Wer bereits eine Immobilie besitzt (oder besessen hat), ist ausgeschlossen.
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Klimafreundlicher Neubau: Die Immobilie muss den Standard „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ erfüllen – also kein CO² im Betrieb und „erneuerbare Energien“. Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.
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Einkommensgrenze: Zu versteuerndes Haushaltseinkommen: max. 90.000 €/Jahr + 10.000 € je Kind. Das Finanzamt berechnet den Durchschnitt aus den letzten 2 Steuerbescheiden.
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Eigennutzung: Die geförderte Immobilie muss selbst bewohnt werden. Vermietung ist nicht erlaubt (sonst Rückforderung).
So beantragen Sie KfW 300 – Schritt für Schritt
1
Energieeffizienz-Experten beauftragen: Vor dem Bau: Zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) suchen. Dieser begleitet das Projekt und bestätigt die Erfüllung der Anforderungen.
2
Antrag VOR Baubeginn stellen: Der Antrag muss zwingend VOR dem Abschluss des Kaufvertrags oder Baubeginn bei der Hausbank gestellt werden.
3
Über Hausbank beantragen: Gehen Sie zu Ihrer Hausbank. Diese leitet den Antrag an die KfW weiter. Direkte Anträge bei der KfW sind nicht möglich.
4
Zusage abwarten: Die KfW prüft den Antrag und gibt eine Kreditzusage. Erst dann darf der Kaufvertrag abgeschlossen / der Bau begonnen werden.
5
Nachweis nach Fertigstellung: Nach Baufertigstellung bestätigt der EEE die Erfüllung aller Voraussetzungen. Erst dann werden mögliche Tilgungszuschüsse ausgezahlt.
FAQ: KfW 300 Wohneigentum für Familien
Kann ich KfW 300 mit anderen Fördermitteln kombinieren?
Ja! KfW 300 kann mit Länderförderprogrammen, KfW 297/298 und anderen Zuschüssen kombiniert werden. Sprechen Sie Ihren Energieeffizienz-Experten darauf an.
Was passiert, wenn das Einkommen die Grenze überschreitet?
Der Antrag wird abgelehnt. Die Einkommensgrenze wird anhand der Steuerbescheide der letzten 2 Jahre geprüft.
Gilt KfW 300 auch für Bestandsimmobilien?
Nein! KfW 300 gilt ausschließlich für Neubauten mit dem Standard „Klimafreundliches Wohngebäude“. Für Sanierungen gibt es BEG-Programme.
Was ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE)?
Ein bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) zertifizierter Fachmann, der die Einhaltung der Energieeffizienzstandards planen und bestätigen darf. Pflicht für KfW-Neubaufiörderungen.
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